Netflix‘ erfolgreiche Reality-Show The Ultimatum erhält die interaktive Spielbehandlung! The Ultimatum: Choices ist jetzt für Android verfügbar und bietet Spielern die Möglichkeit, das Drama aus erster Hand zu erleben. Zum Spielen ist ein Netflix-Abonnement erforderlich.
Tauchen Sie ein in das Dating-Drama
In The Ultimatum: Choices navigieren Sie durch die Komplexität von Beziehungen und treffen wichtige Entscheidungen, die die Erzählung prägen. Wenn Sie Dating-Sims voller schwieriger Entscheidungen und hoher Einsätze mögen, ist dieses Spiel genau das Richtige für Sie.
Die Prämisse ist einfach: Sie und Ihr Partner Taylor nehmen an einem sozialen Experiment unter der Leitung von Chloe Veitch teil (aus Too Hot to Handle und Perfect Match). Sie werden andere Paare treffen, die mit ähnlichen Beziehungsunsicherheiten konfrontiert sind, und Sie haben die Wahl: Stärken Sie Ihre Bindung zu Taylor oder erkunden Sie eine Verbindung mit jemand Neuem.
Passen Sie Ihren Charakter individuell an, von Kleidung und Aussehen bis hin zu Hobbys und Beziehungswerten. Bereiten Sie sich auf romantische Dates vor und meistern Sie die bevorstehenden Herausforderungen.
Sehen Sie sich den Spieltrailer unten an!
Wirst du spielen?
Getreu seinem Namen bietet The Ultimatum: Choices zahlreiche verzweigte Pfade. Bevorzugen Sie das Drama oder streben Sie nach Harmonie? Dem Flirt frönen oder zurückhaltend bleiben? Jede Entscheidung verändert die Handlung, es gibt keinen einzigen „richtigen“ Ansatz.
Behalten Sie das Love Leaderboard im Auge, das die Beliebtheit der Spieler verfolgt. Ihre Aktionen wirken sich auf die Rangliste aus und können bei verschiedenen Charakteren zu Freude oder Kummer führen. Verdiene Diamanten, um zusätzliche Outfits, Szenen und faszinierende Bilder freizuschalten.
Entwickelt von XO Games, ist The Ultimatum: Choices ein Muss für Fans von Reality-Dating-Shows. Laden Sie es jetzt im Google Play Store herunter!
Sehen Sie sich außerdem unsere Berichterstattung über das neue Update von Aether Gazer, „Echoes on the Way Back“, mit Kapitel 19 Teil II an.